DAS KLEINGEDRUCKTE
Lieber Gast!
Wir geben uns alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Jugendstil abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar (insbes. im Rezeptionsbereich) aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarung gesondert ausgehändigt.
Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
Bei Hotelbuchungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls Zeitgründe eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet Übernachtung und Frühstück. Der Vertrag über Funktionsräume beinhaltet lediglich die Nutzung des Raumes. Das jeweils vereinbarte Entgelt ist die jeweils gültigen Tagespreise.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchungen die reservierten Hotelzimmer / Funktionsräume anderweitig zu vergeben.
Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 15 Uhr bis zum Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 11.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang im Vorfeld; bei Abreise bis 14 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 14 Uhr wird der volle Zimmerpreis berechnet.
Reservierungen werden bis 18 Uhr des Anreisetages aufrecht erhalten.
Gebuchte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer / Funktionsräume. Sollte vereinbartes Hotelzimmer und Räume, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.
Im Fall des rechtzeitigen Rücktritts vom Vertrag, steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Bei Um- und Abbestellungen von gebuchten Funktionsräumen / Pauschal-Arrangements werden berechnet:
a) bis 30 Tage vor Anreise keine Kosten
b) 29 – 14 Tage 50 % der vereinbarten Leistung
c) 13 – 0 Tage 70 % der vereinbarten Leistung
d) bei individuell reservierten Hotelzimmern werden 80 % der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedriger Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
Die Akzeptierung und Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel im jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushang im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
Rechnungen über Fälligkeitsdaten sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung bzw. datum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
Für jede Mahnung wird nach Verzugseintritt eine Mahngebühr in Höhe von 5,50 EUR erhoben.
Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen. Das Hotel Jugendstil ist berechtigt, von einem Geschäft, das nicht reserviert hat, vorauszuhaben in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen.
Übersteigt der Rechnungsbetrag 250,- EUR oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung sofort zu verlangen.
Erfüllungsort für Zahlungsanforderungen ist der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditiert und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.
Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung gegenüber dem Vertragspartner und Erfüllungsgehilfen auf den Wert der gebuchten Leistung beschränkt.
Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) sind im Zimmersafe oder an der Rezeption zu deponieren. Werden diese vom Gast im Hotelzimmer oder den Funktionsräumen oder anderen Räumlichkeiten des Hotels verwahrt, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung. Im Übrigen haftet das Hotel gemäß §701 BGB nur bis zu einem Betrag von 800,- EUR. Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z.B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Veranstalter/Besteller eine sachgerechte Versicherung.
Der Veranstalter/Besteller haftet für Verluste, Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
Tiere dürfen nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In Räumen mit Speisen und Getränken dürfen Tiere nicht mitgebracht werden.
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten, nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände dem lokalen Fundbüro übergeben.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels (Betriebsort).
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende Bestimmung.